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OLG Frankfurt, 18.09.2007 - 3 VAs 33/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 23 GVGEG, §§ 23 ff GVGEG, § 160 StPO, § 170 Abs 2 StPO
Strafverfahren: Antrag gegen die Einleitung und Fortsetzung eines Ermittlungsverfahren - Judicialis
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- StA Frankfurt/Main - 7430 Js 228982/04
- OLG Frankfurt, 18.09.2007 - 3 VAs 33/07
- BVerfG, 26.10.2007 - 2 BvR 2066/07
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2008, 78
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 02.10.2003 - 2 BvR 660/03
Gerichtliche Kontrolle der Einleitung und Führung eines staatsanwaltschaftlichen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.09.2007 - 3 VAs 33/07
Etwas anderes gilt nur in den Fällen, in denen schlüssig dargetan ist, dass das Ermittlungsverfahren aus schlechthin unhaltbaren Erwägungen eingeleitet oder fortgeführt wird, also objektiv willkürliches Handeln der Staatsanwaltschaft zum Nachteil des Beschuldigten in Rede steht (BVerfG, NStZ 2004, 447). - OLG Frankfurt, 11.10.2004 - 3 VAs 34/04
Anfechtung von Justizverwaltungsakten: Fragebogenversendung an Zeugen im …
Auszug aus OLG Frankfurt, 18.09.2007 - 3 VAs 33/07
Solche Prozesshandlungen sind dem Rechtsweg nach §§ 23. ff. EGGVG zum Oberlandesgericht nicht unterworfen (vgl. Senat, Beschluss vom 08.02.2007, 3 VAs 44/06 und NStZ-RR 2005, 13).
- LG Hamburg, 20.03.2017 - 620 Qs 10/17
Absehen von der Verfolgung in Steuerstrafsachen: Rechtsmittel gegen die Anordnung …
Die Tätigkeit der Staatsanwaltschaft bzw. im Fall des § 386 AO der zuständigen Finanzbehörde, soweit sie sich als Prozesshandlung darstellt, ist nicht dem Rechtsweg nach § 23 EGGVG unterworfen (…KK- Mayer , StPO, § 23 EGGVG Rn. 31; OLG Frankfurt NStZ-RR 2008, 78). - BVerfG, 26.10.2007 - 2 BvR 2066/07
Rechtsschutz gegen die Einleitung und Durchführung eines Ermittlungsverfahrens
a) den Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 18. September 2007 - 3 VAs 33/07 -,. - OLG Hamm, 23.07.2019 - 1 VAs 28/19
Antrag auf gerichtliche Entscheidung zwecks Eröffnung und Durchführung eines …
Hiervon ausgehend, hat das Bundesverfassungsgericht selbst für den durch ein Ermittlungsverfahren betroffenen Beschuldigten ausgeführt, dass die Einleitung und Führung eines staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahrens erst dann gerichtlicher Kontrolle nach § 23 EGGVG zu unterwerfen ist, wenn ein objektiv willkürliches Handeln der Staatsanwaltschaft zum Nachteil des Beschuldigten in Rede steht, indem etwa ein Ermittlungsverfahren aus schlechthin unhaltbaren Erwägungen eingeleitet oder fortgeführt wird (ebenso BVerfG, Beschluss vom 26.10.2007 - 2 BvR 2066/07 - OLG Frankfurt, Beschluss vom 18.09.2007 - 3 VAs 33/07 -, jew. zit. n. juris;… ähnl. Erb in: LR-StPO, a.a.O., § 160 StPO Rn. 75 m.w.N.;… Böttcher in: LR-StPO, a.a.O.; ausführlich zur Möglichkeit eines "Einstellungserzwingungsverfahrens" Böttcher in: FS-Hans Dahs, S. 229, 243 ff.; ders. in: GS-Ellen Schlüchter, S. 435 ff.). - OLG Hamm, 11.03.2014 - 1 VAs 13/14
Keine Anwendbarkeit der §§ 23 ff EGGVG für Maßnahmen der Staatsanwaltschaft zur …
Maßnahmen der Staatsanwaltschaft zur Eröffnung, Durchführung und Gestaltung eines Ermittlungsverfahrens stellen ausschließlich reine Prozesshandlungen dar, die als solche dem Rechtsweg nach den §§ 23 ff. EGGVG grundsätzlich nicht unterworfen sind (vgl. KG Berlin…, Beschluss vom 12.02.2013, 4 VAs 3/13, zitiert nach juris, Rdnr. 4; OLG Frankfurt, Beschluss vom 18.09.2007, 3 VAs 33/07, zitiert nach juris, Rdnr. 3;… Karlsruher-Kommentar, StPO, 7. Auflage 2013, § 23 EGGVG Rdnr. 31;… Meyer-Goßner, StPO, 56. Auflage 2013, § 23 EGGVG Rdnr. 9 m.w.N.). - OVG Schleswig-Holstein, 17.07.2023 - 2 O 5/23
Rechtsweg für das Begehren auf Einstellung staatsanwaltlicher …
Ob im hiesigen Fall die Einleitung und Führung staatsanwaltlicher Ermittlungsverfahren nach § 23 Abs. 1 EGGVG ausnahmsweise bereits vor Abschluss der Ermittlungen gerichtlicher Kontrolle zu unterwerfen ist (vgl. hierzu etwa BVerfG…, Beschluss vom 19. Dezember 1983 - 2 BvR 1731/82 -, juris Rn. 6;… Beschluss vom 2. Oktober 2003 - 2 BvR 660/03 -, juris Rn. 2 ff.; OLG Frankfurt, Beschluss vom 18. September 2007 - 3 VAs 33/07 -, juris Rn. 3) bzw. wie es sich auswirkt, dass nach dem klägerischen Vortrag offenbar mittlerweile ohnehin Anklage gegen ihn erhoben wurde, was bedeuten würde, dass die Ermittlungsverfahren abgeschlossen sind (vgl. § 170 Abs. 1 StPO), obliegt der Beurteilung durch die sachnähere ordentliche Gerichtsbarkeit.